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Juristische Übersetzung in der EU

News vom 07.08.2012

Die Europäische Union zählt 27 Staaten und 23 offizielle Sprachen. Ebenso bindet sie Rechte und Pflichten, die es gleichermaßen einzuhalten gilt. Und hier ist auch schon der springende Punkt, denn es muss sprachlich sichergestellt werden, dass diese Regeln in allen Sprachen das gleiche bedeuten und gleich verstanden werden. Erste Fassungen werden zwar immer auf Englisch vorgestellt, müssen aber in allen Amtssprachen der EU vorliegen. Wie verläuft also ein Prozess, der uns dies gewährleistet?

Hierfür werden, neben Übersetzern, Sprachjuristen des Europäischen Parlaments eingesetzt. Neben ihrer Muttersprache müssen sie zwei weitere Sprachen beherrschen, z. B. Schwedisch, Englisch und Spanisch. Sie müssen ebenso in der Lage sein, bei der juristischen Übersetzung ihre speziellen juristischen Fachkenntnisse mit ihren sprachlichen Fähigkeiten zu verbinden. Allerdings nehmen sie nicht den Platz eines Übersetzers ein. Primär ist es ihre Aufgabe, den juristischen Aspekt richtig umzusetzen, diesen aber zumindest in einer anderen Sprache mitzudenken, um zweideutige Formulierungen schon im Vorhinein auszuschließen.

Übersetzer und Dolmetscher sind es, die die neuen Entwürfe in eine andere Sprache übertragen, z. B. aus dem Englischen ins Bulgarische. Mit ihrem fundierten Fachvokabular in Ihren entsprechenden Themengebieten und mit dem juristischen Hintergrund der Sprachjuristen werden die Gesetze so übersetzt, dass die Bürger und Unternehmen der EU ihre Rechte verstehen und sie auch so anwenden können.




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